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Kommunale Sperrklausel vom Verfassungsgericht NRW gekippt.

Das Bild zeigt die Außenfassade des Verfassungsgerichtshof in NRW mit Landeswappen.
Symbolbild des Verfassungsgerichtshofs Nordrhein-Westfalen.

Es kam, wie es kommen musste. Der Verfassungsgerichtshof Nordrhein-Westfalen in Münster hat heute entschieden, dass die 2,5%-Sperrklausel bei Kommunalwahlen gegen den Grundsatz der Wahlrechtsgleichheit verstößt.

Ein Portrait von Piraten Ratsherr Frank „Eiself“ Grenda aus Düsseldorf im schwarzen Jacket.
Ratsherr Frank Grenda Piraten Düsseldorf.

Mit dem Urteil wird das Recht, gegen das die 2016 im Landtag NRW treibenden Kräfte von SPD, CDU und GRÜNEN durch das Gesetz zur Änderung der Verfassung sorglos verstoßen haben, wieder hergestellt.

Die Präsidentin des Verfassungsgerichtshofs, Dr. Ricarda Brandts, rügt in ihrer Begründung die Gesetzgebung und mithin den Antragsgegner – den Landtag NRW – und führt aus, dass die Notwendigkeit einer Sperrklausel weder im Gesetzgebungsverfahren noch im Rahmen der Organstreitverfahren in der gebotenen Weise deutlich gemacht worden sei. Zudem erschöpfe sich die Gesetzesbegründung im Wesentlichen in abstrakten, schematischen Erwägungen zu möglichen negativen Folgen einer Zersplitterung der Kommunalvertretungen.

„Der fadenscheinige Versuch des Machterhalts und der Verhinderung einer parlamentarischen Vielfalt in NRW durch die Fraktionen der SPD, GRÜNE und der oppositionellen CDU in der 16. Wahlperiode des Landtags ignoriert den Wählerwillen und verletzt die grundgesetzlich garantierte Gleichwertigkeit der Wählerstimmen,“ so Frank „Eiself“ Grenda, Ratsherr der PIRATEN in Düsseldorf.

Wir freuen uns über diesen Sieg – für die Demokratie und die politische Vielfalt in den kommunalen Vertretungen des Landes.

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